Sollte sich im Erstgespräch oder in den Folgeterminen zeigen, dass ein größerer Gesprächsbedarf besteht, können gezielte Probleme in mehreren Gesprächen
besprochen- und Lösungen erarbeitet werden.
Es sind maximal 25 Stunden im Rahmen einer Kurzzeittherapie möglich.
Privatversicherungen erstatten diese nach Antragstellung in Abhängigkeit Ihrer
Versicherungsvereinbarungen für ärztliche Psychotherapie (VT=Verhaltenstherapie).
© Dr. med. Silvia Noetzel 2024 Alle Rechte vorbehalten.
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